Am 23.04.2021 sind die Regelungen zu der sogenannten bundeseinheitlichen Notbremse und gleichzeitig auch die Änderungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten. Die Änderungen sind ab 24.04.2021 anzuwenden.
Friseur- und Fußpflegebetriebe dürfen öffnen, egal welche 7-Tage-Inzidenz in dem jeweiligen Landkreis besteht (inzidenzunabhäüngig). Dies gilt auch für mobil erbrachte Dienstleistungen.
Bitte habt Verständnis, dass ich keine Selbststtests unter "Aufsicht" vor meinem Geschäft anbieten kann.
siehe Auszug der StMGP:
Selbsttests in / vor den Läden Unter „Aufsicht“ des Betreibers (Vier-Augen-Prinzip) kann auch ein Selbsttest mit dafür in Deutschland zugelassenen Antigenschnelltest zur Laienanwendung durchgeführt werden. Dieser wird nicht von der KVB finanziert. Ob die Selbsttests von den Läden bereitgestellt werden oder von den Kunden mitgebracht werden müssen, legen die Läden im Rahmen der Kommunikation mit ihren Kunden fest. Dabei sind die notwendigen AHA Regeln unbedingt einzuhalten. Alternativ können auch selbst organisierte und selbst finanzierte Selbstteststationen des Betreibers mit geschultem Personal eingesetzt werden. Dabei muss in jedem Fall eine Zuordnung des Ergebnisses gewährleistet sein (z.B. durch feste Wartebuchten). Nach durchschnittlich 15 Minuten ist das Ergebnis abzulesen. Ist es negativ, ist die Person berechtigt, dieses Ladengeschäft zu betreten. Auch hier sind nur zugelassene Selbsttests zu verwenden.
Es wird an einer Lösung gearbeitet, Selbsttests mit digitalem Testnachweis zu kombinieren, um auch das Betreten anderer Ladengeschäfte zu ermöglichen. Derzeit ist der Markt der Selbsttests noch im Aufbau und die digitale Nachweislösung noch in Vorbereitung. Bislang berechtigt der Selbsttest unter Aufsicht daher nur das Betreten des jeweiligen Ladens, vor dem der Selbsttest durchgeführt wurde. Die Liste der zugelassenen Selbsttests („Antigenschnelltest zur Laienanwendung“) ist auf der Internetseite des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte unter https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html bei „Tests zur Eigenanwendung durch Laien“ abrufbar.
Liebe Kunden,
endlich ist es soweit - ich bin wieder für Euch und Eure Füsse da ☺️
Was ändert sich?
Bitte kommt mit einer FFP2 Maske und desinfiziert Euch vor meiner Haustüre an der Desinfektionsstation (ich war fleissig ?) Eure Hände.
Bei Erkältungssymptomen bitte den Termin verschieben.
Bitte haltet einen Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen ein.
Ich werde mich bemühen, pünktlich zu arbeiten und nicht in Verzug zu kommen.
Versucht bitte nicht überüberpünktlich zu kommen, sondern ziemlich punktgenau zur vereinbarten Zeit.
Die Preise für Hygiene- und Schutzartikel sind nach wie vor sehr hoch. Betroffen hiervon sind u.a. Desinfektionsmittel, Einmalstuhlauflagen, Einmalhandschuhe, Mund- Nasenschutz Masken etc…
Damit ich meine Arbeit auch weiterhin mit dem gewohnten Standard anbieten kann, habe ich nach reiflicher Überlegung den Entschluss getroffen meine Preise anzupassen.
Ich freue mich auf Euch,
bis bald und liebe Grüße Marion